Konditionen

Bei vorliegender ärztlicher Verordnung können die Leistungen der psychologischen Psychotherapie über die Grundversicherung abgerechnet werden. Hier finden Sie das entsprechende Anordnungsformular.

Bei psychischen Beschwerden infolge eines Unfalls übernimmt – auf Antrag – die Unfallversicherung die Kosten der Psychotherapie. Bei psychischen Problemen als Folge körperlicher oder psychischer Gewalt besteht zudem die Möglichkeit, bei der regionalen Opferhilfestelle einen Antrag auf Kostenbeteiligung zu stellen.

Psychologische Leistungen ohne Krankheitswert – wie Selbsterfahrung, psychologische Beratung, Supervision oder Coaching – werden nicht von der Grundversicherung übernommen. Dafür gilt im Einzelsetting ein Ansatz von CHF 160.– pro 50 Minuten, im Mehrpersonensetting von CHF 180.– pro 50 Minuten. Die Abrechnung erfolgt im 5-Minuten-Takt.

Termine können bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt kostenfrei abgesagt werden. Bei kurzfristigeren Absagen wird für Therapiesitzungen ein Pauschalbetrag von CHF 80.– verrechnet. Bei Fernbleiben ohne Absage wird der gesamte Betrag der geplanten Zeit in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden von den Krankenkassen nicht übernommen.

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